Stand: Mai 2024
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“ genannt) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Grunt Strategie Beratung, mit Sitz in der Theodor-Heuss-Straße 8, 70174 Stuttgart, Deutschland (nachstehend „Grunt Beratung“ oder „wir“) und ihren Auftraggebern. Diese AGB bilden einen integralen Bestandteil jedes zwischen uns und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages über Beratungs- und sonstige Dienstleistungen.
1.2. Unser Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an Personen oder Gesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB), an juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
1.3. Diese AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit demselben Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten ausdrücklichen Hinweises bedarf. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Grunt Beratung stimmt ihrer Geltung explizit und in schriftlicher Form zu. Unser Schweigen auf die Übermittlung solcher abweichender Bedingungen gilt in keinem Fall als Zustimmung. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos ausführen.
1.4. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Regelungen in einem individuell ausgehandelten Vertrag (inklusive seiner Anhänge und Leistungsbeschreibungen) und diesen AGB haben die Bestimmungen des Individualvertrags stets Vorrang.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
2.1. Die Darstellung unserer Dienstleistungen auf unserer Webseite (gruntewhtm.pro), in Broschüren oder sonstigen Werbematerialien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den potenziellen Auftraggeber, seinerseits ein Angebot zur Inanspruchnahme von Beratungsleistungen abzugeben (invitatio ad offerendum).
2.2. Ein Vertrag kommt zustande, indem der Auftraggeber ein von der Grunt Beratung erstelltes, schriftliches Angebot (per E-Mail, Fax oder Post) durch eine eindeutige, schriftliche Annahmeerklärung bestätigt. Unsere Angebote sind, sofern nicht anders deklariert, für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum bindend.
2.3. Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen oder Garantien unserer Mitarbeiter sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Der für das Projekt verantwortliche Berater oder Projektleiter ist nicht zur Abgabe von rechtlich bindenden Erklärungen ermächtigt, die den Inhalt des ursprünglichen Vertrages abändern.
2.4. Der genaue Gegenstand und Umfang der zu erbringenden Beratungsleistung wird im individuellen Angebot bzw. im Beratungsvertrag detailliert spezifiziert. Dieses Dokument legt die Ziele, die Methodik, den Zeitrahmen und die erwarteten Ergebnisse (Deliverables) des Projekts fest.
§ 3 Art, Umfang und Durchführung der Leistung
3.1. Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte, im Angebot oder Vertrag spezifizierte Beratungs- und Dienstleistungstätigkeit, nicht die Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung eines mangelfreien Werkes. Die Grunt Beratung erbringt ihre Leistungen im Rahmen eines Dienstvertrages gemäß §§ 611 ff. BGB. Die Anwendung von Werkvertragsrecht ist, soweit nicht explizit und schriftlich abweichend vereinbart, ausgeschlossen.
3.2. Die Grunt Beratung erbringt ihre Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Wir setzen für die jeweilige Aufgabenstellung qualifizierte und erfahrene Berater ein. Die Auswahl der eingesetzten Mitarbeiter obliegt allein der Grunt Beratung. Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten auch sachverständige Dritte (Subunternehmer) heranzuziehen. In einem solchen Fall stellen wir sicher, dass diese Dritten zur Einhaltung derselben Vertraulichkeits- und Qualitätsstandards verpflichtet werden, die auch für uns gelten.
3.3. Die von uns getroffenen Analysen, Schlussfolgerungen und Empfehlungen beruhen auf den uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Daten. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen und Auskünfte. Unsere Tätigkeit basiert auf der Annahme, dass diese Informationen zutreffend sind. Eine eigenständige Überprüfung der vom Auftraggeber gelieferten Daten auf ihre Korrektheit erfolgt nur, wenn dies explizit als Vertragsbestandteil vereinbart wurde.
3.4. Der Ort der Leistungserbringung wird im jeweiligen Angebot festgelegt. Sofern keine spezifische Regelung getroffen wird, ist die Grunt Beratung in der Wahl des Leistungsortes frei und kann Tätigkeiten sowohl in ihren eigenen Geschäftsräumen als auch in den Räumlichkeiten des Auftraggebers oder an anderen Orten (Remote-Arbeit) erbringen.
3.5. Feste Leistungstermine oder Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich als "verbindlich" bestätigt wurden. Allgemeine Zeitpläne und Projektpläne haben indikativen Charakter und stellen Schätzungen dar.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1. Der Erfolg des Beratungsprojekts hängt maßgeblich von der aktiven und zeitgerechten Mitwirkung des Auftraggebers ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Grunt Beratung in der Erbringung ihrer Leistungen umfassend und unentgeltlich zu unterstützen.
4.2. Zu den wesentlichen Mitwirkungspflichten gehören insbesondere:
- Die fristgerechte Bereitstellung aller für die Projektdurchführung notwendigen Informationen, Daten, Dokumente und Unterlagen in der von uns angeforderten Form.
- Die Gewährleistung des Zugangs zu relevanten IT-Systemen, soweit dies für die Analyse und Beratung erforderlich ist.
- Die Benennung eines oder mehrerer kompetenter Ansprechpartner, die während der gesamten Projektlaufzeit für Rückfragen zur Verfügung stehen und befugt sind, für den Auftraggeber verbindliche Entscheidungen zu treffen oder diese unverzüglich herbeizuführen.
- Die Sicherstellung, dass die Mitarbeiter des Auftraggebers für Interviews, Workshops und Besprechungen im vereinbarten Zeitrahmen verfügbar sind.
- Die Schaffung der erforderlichen räumlichen und technischen Arbeitsvoraussetzungen (z.B. Arbeitsplätze, Besprechungsräume), sofern unsere Berater vor Ort beim Auftraggeber tätig werden.
4.3. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen. Er versichert, dass deren Verwendung durch die Grunt Beratung im Rahmen des Auftrags keine Rechte Dritter verletzt.
4.4. Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungshandlung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so gehen die daraus entstehenden Konsequenzen, wie Verzögerungen im Projektverlauf oder Mehraufwand, zu seinen Lasten. Die Grunt Beratung ist in einem solchen Fall berechtigt, die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten (z.B. für Wartezeiten oder zusätzliche Reisetätigkeiten unserer Berater) gemäß den vereinbarten Tagessätzen in Rechnung zu stellen. Unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben hiervon unberührt. Verbindlich zugesagte Fristen und Termine verlängern sich angemessen.
§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Reisekosten
5.1. Die Vergütung für die Leistungen der Grunt Beratung wird im individuellen Angebot oder Vertrag festgelegt. Sie kann als Festhonorar (Pauschalpreis), als Honorar auf Zeitbasis (z.B. nach Tagessätzen) oder in einer anderen Form vereinbart werden. Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2. Sofern die Vergütung nach Zeitaufwand berechnet wird, erfolgt die Abrechnung auf Basis der tatsächlich geleisteten Beratertage. Ein Beratertag umfasst in der Regel acht Arbeitsstunden. Angefangene Tage werden anteilig berechnet, wobei die kleinste Abrechnungseinheit eine halbe Stunde ist. Die aktuellen Tagessätze der eingesetzten Beraterkategorien sind dem Angebot zu entnehmen.
5.3. Zusätzlich zum Honorar hat der Auftraggeber alle im Zusammenhang mit der Projektdurchführung anfallenden Nebenkosten und Auslagen zu erstatten. Hierzu zählen insbesondere:
- Reisekosten (Flugtickets, Bahntickets, Mietwagen)
- Übernachtungskosten
- Verpflegungsmehraufwendungen (gemäß den steuerlich absetzbaren Pauschalen)
- Kosten für Telekommunikation, Druck und sonstige projektbezogene Materialien.
5.4. Die Grunt Beratung ist berechtigt, monatlich Abschlagsrechnungen über die bis dahin erbrachten Leistungen und angefallenen Auslagen zu stellen. Schlussrechnungen werden nach Abschluss des Projekts oder einer definierten Projektphase erstellt.
5.5. Sämtliche Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Betrages auf unserem Geschäftskonto.
5.6. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (derzeit 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz) zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, können wir zudem die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Forderungen einstellen.
5.7. Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Leistungsänderungen
6.1. Wünscht der Auftraggeber während der Projektlaufzeit eine Änderung des vereinbarten Leistungsumfangs (z.B. zusätzliche Analysen, Erweiterung des Projektziels), so hat er diesen Wunsch schriftlich an die Grunt Beratung zu richten (Change Request).
6.2. Die Grunt Beratung wird den Änderungswunsch prüfen und dem Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist mitteilen, ob die Änderung durchführbar ist und welche Auswirkungen sie auf den Zeitplan, die Vergütung und sonstige Vertragsbedingungen hat. Die Prüfung des Änderungswunsches kann, je nach Komplexität, bereits kostenpflichtig sein, worauf wir den Auftraggeber jedoch vorab hinweisen werden.
6.3. Eine Änderung des Leistungsumfangs wird erst dann Vertragsbestandteil, wenn beide Parteien eine schriftliche Zusatzvereinbarung (Addendum) unterzeichnet haben, die die Änderungen und die damit verbundenen Anpassungen von Vergütung und Zeitplan regelt. Bis zum Zustandekommen einer solchen Vereinbarung wird die Grunt Beratung die Arbeiten auf Grundlage des ursprünglichen Vertrages fortsetzen.
6.4. Die Grunt Beratung ist nicht verpflichtet, Änderungswünschen zuzustimmen, wenn diese technisch oder operativ nicht umsetzbar sind, den Projekterfolg gefährden oder ihr aus anderen wichtigen Gründen nicht zugemutet werden können.
§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt (nachfolgend „Vertrauliche Informationen“), zeitlich unbegrenzt geheim zu halten und sie nicht ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben oder für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
7.2. Als Vertrauliche Informationen gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Finanzdaten, Kunden- und Lieferanteninformationen, strategische Planungen, technische Spezifikationen sowie die von der Grunt Beratung entwickelten Konzepte, Methoden und Arbeitsergebnisse, solange diese nicht veröffentlicht wurden.
7.3. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Informationen,
- die der empfangenden Partei bereits vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren,
- die allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein bekannt werden,
- die von einem Dritten rechtmäßig und ohne Auferlegung einer Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten wurden,
- die aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen. In diesem Fall wird die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei, soweit rechtlich zulässig, unverzüglich informieren.
7.4. Beide Parteien stellen sicher, dass auch ihre Mitarbeiter, Berater und Subunternehmer, die Zugang zu Vertraulichen Informationen erhalten, zur Einhaltung dieser Vertraulichkeitsbestimmungen verpflichtet werden.
7.5. Die Grunt Beratung verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), und nur soweit dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist. Details hierzu sind unserer separaten Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§ 8 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
8.1. Sämtliche Urheberrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an den von der Grunt Beratung im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen (z.B. Analysen, Berichte, Präsentationen, Konzepte, Gutachten, Software-Code) verbleiben bei der Grunt Beratung.
8.2. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse für die vertraglich vorgesehenen, internen Zwecke zu nutzen. Dies schließt das Recht zur Vervielfältigung für den eigenen Gebrauch ein.
8.3. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Veröffentlichung, die Weitergabe an Dritte (ausgenommen konzernverbundene Unternehmen bei entsprechender Vereinbarung), die Bearbeitung oder die Vermietung der Arbeitsergebnisse, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Grunt Beratung und ist gegebenenfalls gesondert zu vergüten.
8.4. Das von der Grunt Beratung im Rahmen der Beratung eingebrachte allgemeine Know-how, die verwendeten Methoden, Verfahren und Werkzeuge (Tools) sind nicht Gegenstand der Rechteeinräumung und verbleiben im alleinigen Eigentum der Grunt Beratung.
8.5. Die Grunt Beratung ist berechtigt, den Namen und das Logo des Auftraggebers nach vorheriger Abstimmung in anonymisierter oder aggregierter Form als Referenz für ihre Marketingzwecke zu verwenden.
§ 9 Haftung
9.1. Die Grunt Beratung haftet gegenüber dem Auftraggeber, gleich aus welchem Rechtsgrund, uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einem unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
9.2. Für sonstige Schäden haften wir uneingeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unsererseits oder seitens unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung auf die in Ziffer 9.3 genannten Grenzen beschränkt.
9.3. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch der Höhe nach auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt. Als vorhersehbarer, vertragstypischer Schaden gilt maximal die Höhe der für das betreffende Projekt vereinbarten Gesamtvergütung, höchstens jedoch ein Betrag von 250.000 EUR.
9.4. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige Vermögensschäden ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen.
9.5. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in diesem Paragraphen gelten nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer übernommenen Garantie.
9.6. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9.7. Jegliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen, spätestens jedoch drei Jahre nach Beendigung des Auftrags.
§ 10 Vertragsdauer und Kündigung
10.1. Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft und endet, sofern er befristet geschlossen wurde, mit dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen (z.B. Abschluss des Projekts).
10.2. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen (z.B. für laufende Beratungsleistungen), kann er von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderquartals ordentlich gekündigt werden, sofern im Individualvertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde.
10.3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- die andere Partei ihre Zahlungen einstellt, über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
- die andere Partei wesentliche Vertragspflichten (z.B. Mitwirkungspflichten, Zahlungspflichten) erheblich und nachhaltig verletzt und diese Verletzung auch nach schriftlicher Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht abstellt.
- Umstände eintreten, die einer Partei das Festhalten am Vertrag unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Parteien unzumutbar machen.
10.4. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die elektronische Form (E-Mail) ist hierfür nicht ausreichend.
10.5. Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen der Grunt Beratung vom Auftraggeber zu vergüten. Dies schließt auch nachweislich angefallene, nicht mehr stornierbare Kosten ein.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen der Grunt Beratung und dem Auftraggeber sowie auf diese AGB findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
11.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Grunt Beratung in Stuttgart, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
11.3. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt ebenfalls für die Abänderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
11.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer Regelungslücke.